- Quasibesitz
Quasibesitz, s. Rechtsbesitz.
http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.
Quasibesitz, s. Rechtsbesitz.
http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.
Possessorium — Possessorium, 1) (Possessorische Rechtsmittel), die Klagen, welche Folgen des juristischen Besitzes sind od. deren Gegenstand überhaupt der Besitz ist; 2) (Besitzproceß), der Streit über den Besitz selbst. In beiden Beziehungen bildet das… … Pierer's Universal-Lexikon
Besitzergreifung — Besitzergreifung, die Handlung, mittelst der man sich in den körperlichen Besitz einer Sache setzt. Der Act der B. setzt nicht sowohl ein unmittelbar körperliches Berühren, als vielmehr eine solche Nähe einer Person bei einer Sache voraus,… … Pierer's Universal-Lexikon
Quasi — (lat.), gleichsam, als wie (im Italienischen: fast, beinahe); bezeichnet in Zusammensetzungen mit andern Wörtern etwas, das nur den Schein von dem Genannten hat, es aber nicht wirklich oder nicht voll ist, z. B. Quasigelehrter, Quasifürst; in der … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Juris quasi possessio — Juris quasi possessĭo (lat.), Quasibesitz, Rechtsbesitz, im Gegensatz zum Sachbesitz der Besitz, welcher das Objekt der tatsächlichen Rechtsausübung nur in einzelnen Beziehungen umfaßt (Wegegerechtigkeit, Hypothek etc.) … Kleines Konversations-Lexikon